Neue Regeln für den Gottesdienstbesuch bzw. Gruppen/Veranstaltungen

Liebe Gemeindemitglieder,

mit der neuen Coronaschutzverordnung kommen veränderte Regelungen. Gleich geblieben sind das Abstandsgebot (1,5 m), die Handdesinfektion und die medizinische Maske bis zum Platz. Entfallen kann die Dokumentation. Sie müssen also die Luca-App nicht mehr nutzen bzw. keinen Zettel mit Ihren Kontaktdaten mehr ausfüllen.

Für mehr Sicherheit für alle Teilnehmer bitten wir Sie nun aber am Eingang um den Nachweis Ihrer Immunisierung oder Ihres negatives Bürgertest-Ergebnisses bzw. negativem PCR-Tests. Der Test darf höchstens 48 Stunden zurückliegen.

Immunisiert sind vollständig geimpfte sowie genesene Personen.

Da wir das beim Ankommen kontrollieren müssen, halten Sie bitte Ihren Impfausweis oder ihr Testzertifikat sowie einen Lichtbildausweis parat.

Wenn dies bei Ihnen alles nicht der Fall ist, können wir Ihnen leider keinen Zutritt gewähren. Alternativ ist – je nach Wetterlage – ein Zusehen/Zuhören von draussen durch die Sommerkirchentür möglich.

Ohne Maske singen dürfen wir drinnen nur, wenn alle geimpft oder genesen sind oder einen negativen PCR-Test nachweisen können. Daher kann dies nur spontan entschieden werden. Wenn Besucher mit einem Bürgertest anwesend sind, müssen wir alle die Masken beim Singen tragen.

Schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit Schülerausweis gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt. Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Verpflichtung zum Tragen einer Maske ausgenommen

Analog gelten diese Regelungen für alle Gemeindegruppen/-veranstaltungen auch im Gemeindezentrum.

Wir bedanken uns bereits jetzt für Ihre Mitarbeit, bleiben Sie gesund!

Ihre

Nicola Henkel

Quelle: www.gemeindebrief.de, Zeichnung: Mester

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