Bei Gottesdiensten und Trauerfeiern: in Innenräumen 3 G und medizinische Maskenpflicht (gerne FFP2),
Bei Gemeindeveranstaltungen in Innenräumen: 3 G und medizinische Maskenpflicht (gerne FFP2) bis zum Platz; am Platz besteht die Bitte, die Maske weiter zu tragen.
Bei Jugendarbeit und Konfirmandenunterricht: keine Maskenpflicht.
Auf Empfehlung von Landesregierung und Landeskirche möchten wir so vulnerable Gruppen schützen.