Aufgrund der Absage sämtlicher Gottesdienste bis auf weitere Zeit wegen der Corona-Virus-Epidemie und der damit einhergehenden derzeitigen Unmöglichkeit der Einführung der neu gewählten Presbyterinnen und Presbyter in einem Gottesdienst, hat der Kreissynodalvorstand nach § 31 Absatz 2 Presbyteriumswahlgesetz (PWG) einen Beschluss gefasst, dass das Gelübde außerhalb eines Gottesdienstes abgelegt werden kann.
Die nachstehend aufgeführten neu gewählten Mitglieder des Presbyteriums
Jana | Fromm |
Gudula | Polei |
Claudia | Rukover |
Kurt | Runge |
legten dabei das in § 27 Absatz 2 Presbyteriumswahlgesetz vorgeschriebene Gelübde ab.
Die nachstehend aufgeführten wiedergewählten Mitglieder des Presbyteriums
Carsten | Heinrichs |
Nicola | Henkel |
Reiner | Kirchner |
Folkert | van Lessen |
wurden an ihr Gelübde erinnert.
Die als erfolgt geltende Einführung der Presbyterinnen und Presbyter wird zu einem späteren Zeitpunkt, sobald wieder reguläre Gottesdienste stattfinden können, in einem Gemeindegottesdienst bekannt gegeben und zu einem geeigneten Zeitpunkt durch die neuen Presbyteriumsmitglieder im Gottesdienst bekräftigt. Infos hierzu über Homepage, Schaukasten und Facebook.
22.03.2020
Nicola Henkel
kommissarische Presbyteriumsvorsitzende