Friedhof

Foto: H. Benedens

„Meine Zeit steht in deinen Händen“ – dieses Zitat aus dem 31. Psalm findet sich an zwei Stellen auf dem Friedhof. Einmal auf der Spiegelstele, die vor der neugestalteten Kolumbariumsfläche steht, ein zweites Mal auf der Stirnwand der Friedhofskapelle. Das erinnert an die Vergänglichkeit des Lebens, aber eben auch daran, dass wir bei Gott geborgen sind im Leben wie im Sterben.
In der Präambel der Friedhofssatzung heißt es: „Der kirchliche Friedhof ist die Stätte, auf der die Kirche ihre verstorbenen Glieder zu Grabe geleitet. Sie gedenkt der Verstorbenen und vertraut sie der Gnade Gottes an. Sie ruft die Lebenden zum Heil in Christus. Sie verkündigt dabei den Tod als Gericht Gottes über alles irdische Wesen und bezeugt die Auferstehung Jesu Christi als Sie über Sünde und Tod.

Auch zu der Zeit, in der das Evangelium auf dem Friedhof nicht verkündigt wird, ist der Friedhof mit seinen Grabstätten und seinem Schmuck der Ort, an dem die Verkündigung sichtbar bezeugt und der Verstorbenen und des eigenen Todes gedacht wird. Der kirchliche Friedhof weist auf das christliche Menschenbild hin, das Lebende und Tote in einer Gemeinschaft vor Gott versteht und zugleich die Einmaligkeit und Unverwechselbarkeit eines jeden Menschen vor Gott betont. In diesem Sinne achtet die Gemeinde bei der Genehmigung und Gestaltung der Grabmale und sonstiger baulicher Anlagen auf dem Friedhof auch darauf, dass das verwendete Material in seinem Herstellungsprozess ohne ausbeuterische Kinderarbeit gewonnen wurde.“

Neu: Medizinische Maskenpflicht besteht beim Singen. Gerne können Sie die Maske auch während des Gottesdienstes tragen. Beachten Sie unsere neuen Coronaregelungen (siehe Artikel Homepage „Aktuelles“)!

Neu seit 01.02.2020:

Wir öffnen unseren Friedhofes für alle Menschen, die gerne auf einem evangelischen Friedhof beerdigt werden möchten, wenn sie die christliche Prägung dieser Orte akzeptieren. Der Friedhof ist bestimmt zur Bestattung aller Verstorbenen. Voraussetzung ist, dass die Würde des Ortes und der Respekt vor unserem christlichen Glauben unbedingt gewahrt bleiben und dass die Verstorbene ihrer bzw. der Verstorbene seiner Beerdigung auf einem evangelischen Friedhof nicht ausdrücklich widersprochen hat. Bei den Trauerfeiern darf der christliche Glaube nicht verunglimpft werden.

Die Gräber auf dem Ketzberger Friedhof sind unterteilt in:

Reihengräber (werden durch die Friedhofsträgerin zugewiesen und durch den Nutzungsberechtigten gepflegt)

Rasenreihengräber (werden durch die Friedhofsträgerin zugewiesen, Grabpflege erfolgt durch das Friedhofspersonal)

Wahlgräber (werden vom Nutzungsberechtigten ausgesucht und durch den Nutzungsberechtigten gepflegt)

pflegefreie Wahlgräber (werden vom Nutzungsberechtigten ausgesucht, Grabpflege erfolgt durch das Friedhofspersonal)

und Baumbestattung  (werden vom Nutzungsberechtigten ausgesucht, Grabpflege erfolgt durch das Friedhofspersonal)


Unsere Friedhofskapelle

Bild: H. Benedens

Baumbestattung

Bild: Rolf Becker

Feld für Urnen (pflegeleicht)

Bild: Rolf Becker

Rasenreihengrabfeld

Bild: Rolf Becker
Bild: H. Benedens

Pflegefreie Wahlgräber sind entweder Rasengräber (Bild oben) oder Urnenkammern im Kolumbarium

Bild: H. Benedens

Genaue Angaben der Möglichkeiten finden Sie in den unten stehenden Downloads der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung. Die Grabmals- und Bepflanzungssatzung befindet sich derzeit in Überarbeitung. Wenn Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie bitte unseren Friedhofsverwalter Herrn Becker an. Danke!

Friedhofssatzung Satzung FH Ketzberg 20.02.2019-1

Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung 06.09.2023  2023-09 Ketzberg Satzungsänderung

Friedhofsgebührensatzung inkl.  Vergütung von Sonderleistungen 2021-12-Friedhofsgebuehrensatzung-Ketzberg

Grabmal- und Bepflanzungssatzung 06.09.2023 2023-09 Ketzberg Grabmal- und Bepflanzungssatzung

Homepage der evangelischen Friedhöfe in Solingen:

https://www.friedhöfe-solingen.de/

Bild: H. Benedens